Ch. 33 - Lights
Warum haben aktuelle Motorräder / Motorroller keinen Lichtschalter mehr?
Krafträder (Motorräder und Roller) müssen gemäß § 17 Abs. 2a StVO (Straßenverkehrsordnung) auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht unterwegs sein. Dies dient der Sichtbarkeit, des eigenen – aber auch des Schutzes anderer Verkehrsteilnehmer.
Da Fahrer älterer Maschinen immer wieder vergessen haben, das Licht einzuschalten, kam es wiederholt zu Verwarnungen und in Einzelfällen auch zu Bußgeldern. Die Motorradindustrie reagierte entsprechend frühzeitig (ab 2004) und rationalisierte den Lichtschalter an vielen Modellen weg, sodass beim Starten des Motorrads oder Rollers das Licht automatisch eingeschaltet wird. Das Einschalten konnte damit nicht mehr vergessen werden.
Am 1. April 2013 wurde die Straßenverkehrsordnung auf Tagfahrleuchten (TFL) erweitert. Diese Reform wurde auch von Motorradverbänden begrüßt. Seitdem ist die Nutzung von Tagfahrleuchten am Tag ausdrücklich erlaubt.
Heute gilt: Wer ein Motorrad oder einen Roller mit TFL fährt, darf tagsüber nur das Tagfahrlicht nutzen; bei Dämmerung, Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht muss zusätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden. Fahrzeuge ohne TFL müssen tagsüber mindestens mit Abblendlicht fahren – bei neueren Modellen erfolgt das Einschalten automatisch, da der Lichtschalter entfällt.


Warum leuchten die Blinker heute ständig?
Bei der Frage, ob der Blinker, der dann auch zur Begrenzungsleuchte wurde, erlaubt sind oder nicht, herrscht selbst bei den Gesetzeshütern nicht immer Einigkeit. Zum Glück ist das hier jedoch kein Thema für Diskussionen, die Rechtslage ist eindeutig.
Ab 2016 gab es immer wieder Probleme bzgl. der dauerhaft leuchtenden Blinker an neuen Honda-Motorrädern. Grund dafür war die Tatsache, dass die Blinker serienmäßig auch zu Begrenzungsleuchten wurden, die man auch Positionslichter nennt. Ist das Motorrad in Betrieb, leuchten sie die ganze Zeit!
Kam man in eine Polizeikontrolle, ließen sich die Gesetzeshüter nur schwer überzeugen. Auch der Hinweis, dass neue und künftige Honda-Modelle mit dieser Konfiguration homologiert und offiziell zugelassen sind, brachte zunächst keinen Erfolg.
Seit 2016 ist es nun legal
Seit 2016 ist es erlaubt, Blinker gleichzeitig als Begrenzungsleuchten einzusetzen, möglich gemacht durch eine EU-Richtlinie. Honda hat sofort reagiert und diese Regelung genutzt. Bei den neuen Modellen leuchten die vorderen Blinker dauerhaft. Warum? Sichtbarkeit! Die Motorradsilhouette wirkt sofort breiter.
Man wird von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich besser erkannt.
Der Plan ist simpel und effektiv zugleich: Die Blinker übernehmen die Funktion als Positionslichter. So spart man nicht nur Bauteile und reduziert den technischen Aufwand, sondern erhöht gleichzeitig die Sicherheit durch bessere Sichtbarkeit.
Wenn man Abbiegen möchte, dann bleibt eigentlich alles so, wie man es kennt. Die Blinker bleiben auch jetzt die Blinker, nur heller als zuvor. Sie fangen halt einfach an zu blinken. Das Dauerlicht verschwindet so lange, bis dass man die Blinker-Funktion gerade nicht mehr braucht.
Fahrzeughersteller greifen auf die gültige UNECE-Vorschrift 53.01 zurück.
Die Änderung hat einzig Einfluss auf die Front des Motorrades, die hinteren Blinker funktionieren so, wie sie es vorher auch getan haben.
Die CBR 600 RR aus dem Jahr 2013 war tatsächlich das erste Motorrad, das mit dieser neuen Funktion des Dauerlichts ausgestattet war.
Kann man diese Funktion nachrüsten?
Honda sagt, dass der zeitliche und technische Aufwand zu groß wäre.
Aber, technisch ist vieles machbar.